ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?

René ⌂ @, Dienstag, 27.04.2021 (vor 1340 Tagen) @ toka

Von Bedeutung ist der Name der Kommune, weil jede Kommune das etwas anders regelt, was eine Wohnung ist.

Im Allgemeinen würde die Wohnung ja nicht von einer natürlichen Person, sondern von einer GmbH bezogen. Es muss also im Sinne des Bundesmeldegesetzes nicht angemeldet werden. Damit hast die Wohnung auch nicht zu Wohnzwecken inne. Wie das gewerberechtlich aussieht - keine Ahnung, außerhalb dem Fokus dieser Seite.

Baurechtliche Fragen sind ebenso nicht im Fokus der Seite.

Aber: Wir reden über eine Wohnung. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz hast du ja bereits in einem anderen Kommentar erwähnt, kann dir je nach Kommune Probleme bereiten. Sauberer wäre wohl, wenn die GmbH direkt der Mieter wäre - aber vermutlich will das dein Vermieter eben nicht - aus bekannten Gründen. In dieser Konstellation könnte es noch Probleme mit InSich-Geschäften geben, aber auch das kein Fokus der Seite.


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