Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?
Maßgeblich für die melderechtliche Anmeldung ist nicht ein Mietverhältnis sondern der tatsächliche Einzug in die Wohnung (§ 17 Abs. 1, BMG).
Steuerpflichtig als Zweitwohnung ist nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz nur die Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung registriert ist – oder registriert sein müsste (§ 2 Abs 1, BZWStG).
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KK,
02.11.2021
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Rebell,
03.11.2021
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