Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

René ⌂ @, Freitag, 12.11.2021 (vor 1331 Tagen) @ Alfred

Ergänzend und erklärend dazu: Wer in eine Wohnung einzieht (und verwaltungsrechtlich wird damit das Mitführen von Einrichtungsgegenstanden verstanden), muss sich entsprechend dem Bundesmeldegesetz melden. Wenn du erklärst, dass du die Wohnung 'für später' schon mal mietest, so ziehst du eben nicht ein - und musst dich eben auch nicht melden. Und wenn du dich nicht melden musst, hast du eben keine Nebenwohnung. Ohne Nebenwohnung keine ZWS.

Was aber ggf. problematisch sein könnte: Leerstand - wegen dem Zweckentfremdungsverbot. Du mietest eine Wohnung, nutzt diese aber nicht. Solange der andere diese Wohnung voll nutzt, sollte das noch passen.


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