Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

Alfred @, Montag, 15.11.2021 (vor 1156 Tagen) @ René

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

aus den Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz

Die sind mir bekannt.

Aber
"Wer in eine Wohnung einzieht (und verwaltungsrechtlich wird damit das Mitführen von Einrichtungsgegenstanden verstanden), muss ..."
ist eine andere Aussage und durch die Verwaltungsvorschriften nicht gedeckt.


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