Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?
Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.
Die sind mir bekannt.
Aber
"Wer in eine Wohnung einzieht (und verwaltungsrechtlich wird damit das Mitführen von Einrichtungsgegenstanden verstanden), muss ..."
ist eine andere Aussage und durch die Verwaltungsvorschriften nicht gedeckt.
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KK,
02.11.2021
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Rebell,
03.11.2021
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Alfred,
03.11.2021
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