Unbewohnte Zweitwohnung - Anmeldung? Steuer?

René ⌂ @, Montag, 15.11.2021 (vor 1306 Tagen) @ Alfred

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

aus den Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz


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