HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Samstag, 18.12.2021 (vor 1181 Tagen) @ FIMO

... ein "Wochenendgrundstück" mit einem Holzhäusschen, ...

ZWStS Ketzin:
Als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung gilt jeder umschlossene Raum, der über:
- mindestens ein Fenster,
- eine Form der Elektroenergieversorgung,
- Trinkwasserversorgung in der Wohnung oder in erreichbarer Nähe
verfügt …

Achtung, das ist keine Kleingartenkolonie.

Fällt also nicht unter das Bundeskleingartengesetz.

Der genannte Beschluss bzw. Satzung wurde nicht mitgesendet.

Satzung ist korrekt veröffentlicht.

Hmm, bin erstmal aus allen Wolken gefallen, da es mir sowas von neu ist das ein Wochenendgrundstück / Garten als zweitwohnsitz gilt,

Es geht hier um die "Hütte" - Wohnung im Sinne der Satzung. Wohnsitz ist hier irrelevant.

Weiteres Vorgehen:
Abgabe der Erklärung ist verpflichtend. Vorher würde ich allerdings - aus purer Bosheit - die Stadt schriftlich um Erläuterung (mit Angabe der Rechtsgrundlage) bitten, was ein "Hauptwohnsitz" ist und welchen Zweck das Fugen"s" hat. Verschafft zumindest Zeit.


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