HVL/Ketzin Erklärung zur Prüfung der Zweitwohnungsteuer
Danke für die Antwort.
- ein Fenster ist vorhanden
- Strom ist auch vorhanden
- Trinkwasser ist nicht vorhanden auch nicht annähernd in der nähe
Gibt es auch einen Anschluss an den Abwasserkanal? Heizmöglichkeit ?
nachdem ich ja der einzige bin der das schreiben bekommen hat, liegt da nicht eine Ungleichbehandlung vor ?
Hat nun das Gebäude eine Anschrift? Straßennamen usw. Hausnummer
Und muss ich die Satzung anerkennen ? hab Sie mir jetzt mal gezogen.
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§ 7 Steuermaßstab(3) Für die eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnung gilt als
Nettokaltmiete im Sinne des Absatzes 1 die übliche Miete. Die übliche Miete wird in
Anlehnung an diejenige Nettokaltmiete gem. § 162 Absatz 1 der Abgabenordnung
(AO) sachgerecht geschätzt, die für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und
Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.
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Ja genau der Steuermaßstab , das wissen auch die Richter vom Bundeverwaltungsgericht in Leipzig - da ist eben "Der Wurm" drin - da Gescbhätzt nicht gewogen ist. Man stelle sich mal Vor ein Vermieter möchte vom Mieter einen geschätzten höheren Mietpreis verlangen- Dazu hat doch der Gesetzgeber unmissverständlich im Mieterschutzgesetz § 558 geregelt, dass wenn kein Mietspiegel vorhanden - vom Vermieter entweder 3 adäquaate gleichartige Mietverträge exakt verbindlich mit dessen Objekt vergleichbar in Größe - Lage und Ausstattung vorzulegen oder aber über einen amtlich anerkannten gerichtlich bestellten unabhängigen ortskundigen Sachverständigen , der auch zur Ausarbeitung eines Gutachtens die Wohnung uneingeschränkt zu betreten hätte - nur nach dessen festgestellten Mietpreishöhe braucht der Mieter dieses akzeptieren - Schätzungen sind eben willkürlich und im Grunde inzwischen üblich bei allen organisierten Betrügerbanden, dazu müssen sich inzwischen auch Kommunen zählen lassen.
finde das sehr schwammig und was ist übliche Miete ? Mietspiegel ?
OK -schwammig ist gut ausgedrückt - Nicht von ungefähr kommt eben wie z.B. bei der Marktgemeinde Oberstdorf - auch geschätzte Jahreskaltmiete bei nur 2 per Zufall Vergleichen bei gleich großen - Tür an Tür im EG befindlichen Wohnungen Beschelde a= 1480 € Wohnung b = 1120€ gleiche Größe der Wohnung dazu kommt noch, dass von 2 verschiedenen Sachbearbeiterinen eben emotionale Vorgehensweise solche Unterschiede zu Tage fördert.
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§ 13 Datenübermittlung von der Meldebehörde
Betrüger ignorieren in der Regel alle den Datenschutz, denn für diese ist es ein "stumpfes Schwert"
> Finde das Datenschutzmäßig schon fast einen Supergau wer nicht alles auf einmal meine Daten bekommt. Abgeshen davon ist nirgends ein Hinweis auf einen Datenschutzbeauftragten.
Mir scheint es so als geht unser Land (Regierung) davon aus das ein jeder Internet/ Handy/ Drucker usw. haben muss hat.
WEnn eben alle übers Internet solche betrügerischen Vorgehensweisen veröffentlichen und aufdecken würden, müssten auch Kommunen besser beleuchtet werden. siehe u.A.
www.buergernetzwerk-bayern.de an vielen TAgen über 1000 Zugriffe Die vielen Gutmeschen elche eben alles Kzeptieren uns bezahlen sind eben die Mehrzahl und das passt zum Verhalten der vielen Kommunen - es werden wöchentlich mehr, da eben ohne Widerstand Geld eingesammelt oder erpresst werden kann. Geld stinkt nicht auch wenn es unseriös eingesammtelt wird.
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