WG - Zweitwohnsitz beruflich bedingt - Anmeldung?

René ⌂ @, Freitag, 25.03.2022 (vor 855 Tagen) @ pendler_life

Ergänzend zu Alfred: das ganze hat mehrere Dimensionen.

Zunächst: Wer eine Wohnung bezieht (also das Mitführen von Einrichtugnsgegenständen), muss sich melden. Punkt. Tust du es nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Egal, ob angemietet, besetzt, gekauft, geleast, ergaunert.

Dazu muss der sogenannte Wohnungsgeber eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Bei einem Untermeitvertrag ist es der Hauptmieter, bei einem Mietvertrag der Vermieter. Vermieter tun sich schwer, das auszustellen, wenn die Wohnung ohne Pause in der Vermietung bleibt. Einen gesetzlichen Anspruch hast du jedenfalls auf diesen Wisch, siehe dazu. Und darüber sind die Karten offen auf dem Tisch.

Die andere Dimension ist die Frage, ob Zweitwohnungsteuer anfällt. Das steht in der Satzung, sofern es eine gibt. Teilen sich mehrere Leute eine Wohnung, teilt sich normalerweise auch die Steuer entsprechend der Wohnanteile (oder paritätisch). Sprich: vier Leute zahlen in Summe das selbe wie zwei Leute.

Komplizierter wird es, wenn einer seine Hauptwohnung da begründet. Oder einer ist verheiratet und in dessen Folge steuerbefreit. Dann betrifft es jeweils seinen Anteil.

Für die Zweitwohnungsteuer müsst ihr selbst nicht aktiv werden - mit der Meldung tauschen die Ämter die Daten schon aus - und ihr bekommt dann von der Kämmerei die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Die dritte Dimension liegt außerhalb dieser Seite: doppelte Haushaltsführung. Klare Meldeverhältnisse ersparen ungünstige Nachfragen der Finanzämter. Wäre ja blöd, ihr gebt dann eine Wohnung an, für die ihr nicht gemeldet seid. Die Steuer selbst betrifft die doppelte Haushaltsführung.


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