WG - Zweitwohnung beruflich bedingt - Anmeldung?

René ⌂ @, Donnerstag, 21.04.2022 (vor 980 Tagen) @ Alfred

Ich beziehe mich hier auf die Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldesetz:

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

Das ist ein Indiz, aber kein zwingender Grund. Und "in der Regel" lässt auch andere Sachen zu. Soweit richtig.


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