WG - Zweitwohnung beruflich bedingt - Anmeldung?

Alfred @, Freitag, 25.03.2022 (vor 1007 Tagen) @ René

Zunächst: Wer eine Wohnung bezieht (also das Mitführen von Einrichtugnsgegenständen), muss sich melden. ...

Der Einschub in der Klammer ist in dieser Form irreführend. Das Mitführen von Einrichtungsgegenständen ist ein (widerlegbares) Indiz aber nicht Voraussetzung für das Beziehen einer Wohnung. Der Bezug einer Wohnung kann aber auch ohne Mitführen von Einrichtungsgegenständen erfolgen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion