Zwst Amt Probstei. (Ostsee)
auf Seite 5 befindet sich mein Vorgang zur Zwst Amt Probstei ( Ostsee)/ Schönberger Stand .
Das ist so weit nach hinten gerutscht, so dass es nicht mehr gelesen wird.
Soeben ist der Zwst Bescheid 2022 ergangen. Es wird eine Zwst von über € 3500€ für eine 90 qm Wohnung festgesetzt . Die Bemessungsgrundlage (wird vorsorglich im Bescheid nicht ausgewiesen) muss man sich selbst errechnen. Diese beträgt €46.753,20 . (Verschleierungstatbestand?)
Das ist wohl in allen Bundesländern so, nur in Bayern gibt es noch eine Geringverdienerregelung - allerdings wird diese von manchen Ab-------kommunen auch noch unterschlagen - obwohl es gesetzliche Regelung ist
Es wird mir also unterstellt , dass der Aufwand für die Wohnung im Jahr 46.753,20 beträgt .
Tatsächlich beträgt meine Aufwand nur 10%. Ich möchte , dass ein Gutachter die Höhe des Aufwandes für meine Wohnung feststellt - Wenn ein (Amts-)Führer unterstellt , dass mein Aufwand für die Wohnung höher als meine Jahresrente ist , dann soll er den Aufwand über einen vom Gericht bestellten Gutachter nachweisen.
Vlt . wäre auch eine Strafanzeige wegen Wuchers/ungerechtfertige Bereicherung hilfreich.
(Rücksicht nimmt die Gemeinde auf mich auch nicht)
Von Bereicherung kann man nicht unbedingt kalkulieren- es ist eben Hass- und Neiddebatte
[quote]Ich führe beim Verwaltungsgericht SH wegen der Bemessungsgrundlage die entsprechende Klage. (Zwst 2020) Das Verfahren ruht auf Anregung des Richters, da Fehmarn im März 22 in 1. Instanz den Prozess u.a wegen der Bemessungsgrundlage verloren hat.
Widersprüche gegen Zwst-Bescheide 2021 und 2022 sind mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens eingelegt.[/quote]
Inzwischen kann diese Kommune rückwirkend eine neue Satzung erarbeiten BASTA!
Bei Verwaltungsgerichten ist wohl keine neutrale Betrachtung und schon gar keine "Rechtsprechung" zu erwarten, da eben alle diese Richter doch nur die Interessen der Länder zu vertreten haben ! Kommt einer Befangenheit gleich!!
Ich habe keine Angst vor den enormen Rechtskosten. Es scheuen sich leider viele Betroffene nicht , den Rechtsweg einzuschreiten.
Exakt das ist doch der Hauptgrund -diese sind im Grunde alle zu Reich und würden sich wohl schämen zu behaupten man könne oder wolle sich diese Steuer nicht leisten.
Ich bin so wütend auf die viele Eigentümer, die nichts gegen die Zwst-Willkür tun. Aber offensichtlich haben die noch so viel Geld über.
Wütend zu sein bringt nichts - am Besten diese Gemeinden auffordern diese Steuer kräftig zu erhöhen oder diese Eigentümer exekutieren wäre wohl die bessere Lösung - Nur Putinsche Methoden bringen allmählich nicht nur die Weltordnung durcheinander - nur Lügen werden immer wieder für solche Unordnung verantwortlich sein.
[/b]
Für keine Betrügerbande gibt es die Möglichkeit wenn eben der Betrug z.B. wegen einer falschen Satzung oder einem falschen Bescheid aufgedeckt wird über Gerichtsentscheidung - dann ist es den Kommunen sogar noch gestattet erneut eine andere Satzung zu beschließen und rückwirkend erneut über einen neuen Steuerbescheid die Zweitwohnungssteuer zu fordern.
Die Zweitwohnungssteuer ist reine Ländersache - nur wer es schafft die Klage bis zum Bundesverwaltungsgericht zu bringen kann u.U. vorübergehend sich als Sieger fühlen, aber beim Kommunalrecht gilt ein anderes Recht - was allerdings einer Betrügerbande verwehrt ist!!
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- Zwst Amt Probstei. (Ostsee) -
Jst123,
30.10.2022
- Zwst Amt Probstei. (Ostsee) -
Rebell,
30.10.2022
- Zwst Amt Probstei. (Ostsee) - René, 13.11.2022
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René,
13.11.2022
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14.11.2022
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15.11.2022
- ZWS Amt Probstei. (Ostsee) - Rebell, 16.11.2022
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Alfred,
15.11.2022
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