ZWS Amt Probstei. (Ostsee)

Alfred @, Dienstag, 15.11.2022 (vor 895 Tagen) @ Rebell

in fast allen Satzungen wird dieser [der Aufwand] geschätzt und damit willkürliche Vorgehensweise

Zum wiederholten Mal: Schätzungen sind keine willkürliche Vorgehensweise sonst wären sie im Steuerrecht nicht zulässig.

Schließlich ist Lagewert - wie auch Bodenwert nicht zulässig –

Was unterscheidet eigentlich den Lagewert vom „Bodenwert“ (soll wohl Bodenrichtwert heißen)?


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