Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?
»der „Fehler“ liegt wohl in der Anmeldung beider Eheleute in der Münchener Nebenwohnung. Wenn die Ehefrau die Nebenwohnung beruflich nutzt und dort gemeldet ist, reicht das bei der geschilderten Nutzung der Wohnung voll und ganz. Diese Nebenwohnung - beruflich veranlasst, - kann dann nicht besteuert werden.
Empfehlung - wie bereits angedeutet:
Nebenwohnung sofort abmelden, nur die Frau bleibt gemeldet. Sporadische Nutzung durch den Ehemann (= Besuch der Ehefrau) ist melderechtlich nicht relevant. Ansonsten, wenn die Nebenwohnung bleiben soll, weil historisch gewachsen, bleibt nur zahlen übrig (rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Abmeldung ist die Steuer sowieso fällig). Und/oder es auf einen Rechtstreit ankommen lassen, der, so vermute ich, mindestens bis zum BVerwG getragen werden muss und viele Fallstricke bereithält. Wie der Streit letztendlich ausgeht, möchte ich keine Prognose wagen. Im Prinzip müsste die Stadt mit ihrer sehr oberflächlichen Betrachtungsweise verlieren, denn die Besteuerung würde auch in diesem Fall Ehe und Familie diskriminieren.
Wer dann welche Art von Wohnsitz wo und wie haben will, ist Nebensache und spielt hier keine Rolle. Es geht ausschließlich um
- Haupt- und Nebenwohnung (Melderecht)
und
- Erst- und Zweitwohnung (Zweitwohnungsteuerecht).
Damit wird schon genügend Schindluder getrieben.
Maßgeblich für die Meldung ist nach dem Melderecht nicht der Lebensmittelpunkt, sonder ausschließlich der (zeitlich gesehen) vorwiegende Aufenthalt - bei Ehepaaren die Familienwohnung.
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Gruß
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bonzofu,
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