Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

bonzofu @, Freitag, 10.08.2007 (vor 6195 Tagen) @ Butzmann Josef

@christian:
In der Begründung des Bescheides steht wörtlich:
"In den Fällen, in denen sich beide Ehepartner in München aufhalten, steht es ihnen melderechtlich gesehen frei, ihren ehelichen Hauptwohnsitz in München zu melden, daher kann in diesen Fällen keine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen."
Das aber steht ihnen NICHT frei, wenn für die Meldung nach dem Melderecht nicht der Lebensmittelpunkt, sondern ausschließlich der (zeitlich gesehen) vorwiegende Aufenthalt - ich halte mich zu 99,5 % in unserenm 1. Wohnsitz auf, was auch unsere Familienwohnung ist - maßgeblich ist. So gesehen können wir uns nicht in München mit Erstwohnsitz melden, wie es uns die Stadt München freistellt. Ist da für den Einspruch anzusetzen>
Es kristallisiert sich die Frage heraus, ob und wie 2 Ehepartner 2 mal (also beide unabhängig voneinander) aus beruflichen Gründen steuerunschädlich einen Zweitwohnsitz betreiben dürfen.


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