Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

Christian @, Samstag, 11.08.2007 (vor 6074 Tagen) @ bonzofu

Hallo,

über die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter ließe sich trefflich streiten, zumal das BVerfG zwei anscheinend unvereinbare Vorgaben gemacht hat.
A: Jede Zweitwohnung muss erfasst/bestuert werden.
B: Erwerbszweitwohnungen Verheirateter dürfen nicht besteuert werden.
Jeder kann sich, so scheint es, aussuchen, was ihm gefällt und man wird wohl noch viele Jahre deswegen prozessieren (müssen).

Darauf würde ich mich aber erst gar nicht einlassen. Die Münchener sagen in ihrer Satzung selbst:
„ Als Zweitwohnungen gelten nicht: …Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.“ (§ 2, Abs. 3, 3.)
Das trifft auf Deine/Eure Lebens- und Wohnverhältnisse exakt zu. Nach der Satzung der Stadt München ist Deine/Eure Nebenwohnung keine Zweitwohnung. Wenn auch im konkreten Fall sicherlich nicht so gemeint, ist der Wortlaut dieser Norm eindeutig - und das ist entscheidend. Alles andere, was die Stadt dazu sagt, ist Schmarrn. Das Melderecht ist doch kein Institut zur Vermeidung (oder Erhebung) einer Zweitwohnungsteuer. Da würde ich mich erst mal keine Minute aufhalten und vorerst darauf bestehen, dass der Vollzug der Satzung in strikter Legalität erfolgt.

Am Rande: Laut Meldegesetz BY geht es nicht um die eheliche Wohnung sondern um die Familienwohnung (§ 15 MeldeG, Abs. 2, Satz 2) - von einem „ehelichen Hauptwohnsitz“ ist selbst im MeldeG BY mit keinem Wort die Rede.

Ansatz für den Widerspruch wären also diese beiden oben genannten Punkte:
1. Fehlinformation durch die Stadt bezüglich des „ehelichen Hauptwohnsitzes“.
2. Vorgabe der Satzung, dass die Erwerbszweitwohnung in diesem Fall nicht als Zweitwohnung gilt.
Das sollte reichen.

Wie sich die Sache dann weiter entwickelt, steht auf einem anderen Blatt. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Stadt an ihrer „Rechtsauffassung“ festhalten wird und das Verwaltungsgericht und der bayerische VGH im Zweifelsfall wieder zu waghalsigen Auslegungen ansetzen werden - zu Gunsten der Stadt natürlich.

Noch Fragen>

Gruß


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