Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

Christian @, Montag, 13.08.2007 (vor 6073 Tagen) @ bonzofu

Sorry, mit der Zustellung des Steuerbescheids entsteht die Zahlungspflicht.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Müsste eigentlich in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Der Widerspruch hat nur den Zweck,
- entweder (wenn stattgegeben) das Geld zurück zu bekommen
- oder (wenn zurückgewiesen) den Rechtsweg weiter beschreiten zu können.
Gibt natürlich die Möglichkeit, auf Aussetzung zu klagen, aber das belastet letztlich nur die Gerichte und die eigene Kasse. Bei der bayerischen Justiz würde ich nicht darauf setzen.
Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion