Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?
Sorry, mit der Zustellung des Steuerbescheids entsteht die Zahlungspflicht.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Müsste eigentlich in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Der Widerspruch hat nur den Zweck,
- entweder (wenn stattgegeben) das Geld zurück zu bekommen
- oder (wenn zurückgewiesen) den Rechtsweg weiter beschreiten zu können.
Gibt natürlich die Möglichkeit, auf Aussetzung zu klagen, aber das belastet letztlich nur die Gerichte und die eigene Kasse. Bei der bayerischen Justiz würde ich nicht darauf setzen.
Gruß
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bonzofu,
10.08.2007
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Christian,
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Butzmann Josef,
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