Beide Ehepartner nutzen beruflich Zweitwohnung. Steuer ?

bonzofu @, Montag, 13.08.2007 (vor 6192 Tagen) @ Christian

» Noch Fragen>

Ja - aber zuerst vielen herzlichen Dank für die ermutigenden und ausführlichen Auskünfte.

Der Einspruch ist in diesem Sinn formuliert und wird morgen in München persönlich in den Sonderbriefkasten im Rathaus eingeworfen.

Was ist nun mit der Zahlungspflicht> Bis auf den Einspruch eine Antwort kommt, sehe ich keinen Grund zu dieser ungerechtfertigten Steuerzahlung. Denn auch in der Rechtsbehelfsbelehrung ist kein Hinweis auf eine Zahlungsverpflichtung.


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