Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?

Christian @, Montag, 10.09.2007 (vor 6483 Tagen) @ xxx

»Hallo XXX,
unabhängig davon, dass Dein Bruder melderechtlich falsch gemeldet sein könnte, hat die Stadt Erfurt einen Knall.
Das Einkommen Deines Bruders spielt allerdings keine Rolle. Dennoch sollte er sich wehren!
Zuständig für Erfurt ist das VG Weimar, und das har klar festgestellt (wenn auch bei Studenten - aber das spielt hier keine Rolle), dass man mehr als eine Wohnung innehaben muss, um zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden zu können. „Eine Satzungsbestimmung, die denjenigen, der mit Nebenwohnung im Stadtgbiet gemeldet ist, als "Inhaber" einer Zweitwohnung fingiert, verstößt in den Besucherfällen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.“
Das triff bei Deinem Bruder sicherlich auch zu, denn die Hauptwohnung (bei Deinen Eltern) hat er wohl nicht inne (kein Mietvertrag o.ä.).
- VG Weimar Urteil vom 27. September 2006 - 6 K 5509 04 We
- VG Weimar Beschluss vom 20. Juni 2007 - 6 E 492/07 We
Da lohnt es sich sogar, auf aufschiebende Wirkung zu klagen.
Gruß
NNN


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