Befreiung Zweitwohnungssteuer Berufsausbildung?

Christian @, Montag, 10.09.2007 (vor 6067 Tagen) @ xxx

das mit der HOGA verstehe ich zwar nicht, aber ich vermute mal, dass es sich um städtische Gelder handeln muss. Sonst wäre es sinnlos.
Was das Melderecht angeht: Wenn jemand an einem Ort arbeitet und nur seine Freizeit in einem anderen Ort verbringt, ist üblicherweise der Arbeitsorts der Ort des vorwiegenden Aufenthalts und damit ist dort bei einem volljährigen Ledigen mit mehreren Wohnung auch die Hauptwohnung. Und wenn er aus Saalfeld nicht so richtig weg will: Zur Zeit ist er es (vorwiegend)! Deswegen: Bitte genau lesen, was ich zum Pendeln geschrieben habe - das mag nicht genial sein, aber damit kann man plausibel ERKLÄREN, dass Saalfeld der Ort des vorwiegenden Aufenthaltes ist.

Kleines Rechenexempel::-(
Samstag/Sonntag: Aufenthalt in Saalfeld
Montag in Erfurt, Übernachten in der Nebenwohnung
Dienstag nach der Arbeit (8 Stunden) Fahrt nach Saalfeld (Zug oder Fahrgemeinschaft wg. Wasserballtraining ).
Mittwoch Fahrt von Saalfeld nach Erfurt und nach der Arbeit (8 Stunden) wieder nach Saalfeld (z.B. zum Üben mit der Oboe im Blasorchester Harmonia Saalfeld).
Donnerstag Fahrt von Saalfeld nach Erfurt, Übernachten in der Nebenwohnung
Freitag nach der Arbeit gegen 14:00 Uhr Fahrt nach Saalfeld.
„Meldetechnisch“ ist Dein Bruder dann
Samstag, Sonntag und Mittwoch vorwiegend in Saalfeld, an den an anderen Tagen vorwiegend in Erfurt. Die Abrechnung erfolgt nicht stundenweise, es zählt immer der ganze Tag. Rechnet man jetzt noch Urlaub und Feiertage/freie Tage ab, dürfte der vorwiegende Aufenthalt in Saalfeld plausibel zu machen sein. Wenn am Freitag die Arbeit beispielsweise bereits am Vormittag zu Ende sein sollte und Dein Bruder sofort die Fahrt nach Saalfeld antritt , rechnet der Tag natürlich auch als „vorwiegend in Saalfeld“.
Buch führen muss er natürlich nicht - wie gesagt, es muss plausibel sein. Und man sollte sich wegen Formalitäten nicht in Schwierigkeiten bringen, wie z.B. eine Studentin aus NRW, die in A studierte und sich dort auch vorwiegend aufhielt, bei ihren Eltern in B aber mit Hauptwohnung gemeldet war. Ihre - wenig sachkundige Begründung: Sie will in B wählen. :-P Hat der Richter gelacht!
Alle Klarheiten beseitigt>
Gruß
Christian


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