Zwetiwohnsitz und Büro
Sehr geehrte Damen und Herren,
nutze als Angestellter einer GmbH in München ein Büro, bestehend aus einem Zimmer einer Wohnung, mit Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir (mein Hauptwohnsitz in Chemnitz), welches ich auch gelegentlich zur Übernachtung nutze. Alle Bürokosten incl. Miete zahlt die GmbH.
Bin in München an dieser Adresse mit Zweitwohn-sitz gemeldet. Führt diese Konstellation zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer oder bin ich, da ich dieses Zimmer einern Wohnung überwiegend berufliche nutze, davon befreit.
im voraus vielen Dank für eine Auskunft
mfg
Frank Rösch
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21.05.2006
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