Zweitwohnsitz und Büro

Frank Rösch ⌂ @, Chemnitz, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6777 Tagen) @ Christian

Hallo Christian, Hallo Yvonne,
vielen Dank für die Interpretationen der in München beschlossenen zweitwohnungssteuer. Diese habe ich mir zwischenzeitlich besorgt, gelesen und bin trotzdem nicht ganz sicher, ob in meiner Konstellation die Steuer erhoben wird oder nicht.
ich bin nicht verheiratet, das von der GmbH angemietete Zimmer ist als Büro ausgestattet und kann nach meiner Meinung nicht als Wohnung definiert werden.
Gleichzeitig bin ich unsicher, ob ich mich als Person überhaupt in München anmelden muss. Mein Aufenthalt und damit die nutzung des "Büros" in München beläuft sich auf max. 30 % meiner monatlichen Arbeitszeit, die ich bei Kunden in München tätig bin.
Also, vielen Dank für die Unterstützung.
mfg
Frank Rösch


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