Zwetiwohnsitz und Büro
» Sehr geehrte Damen und Herren,
» nutze als Angestellter einer GmbH in München ein Büro, bestehend aus einem
» Zimmer einer Wohnung, mit Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und mir
» (mein Hauptwohnsitz in Chemnitz), welches ich auch gelegentlich zur
» Übernachtung nutze. Alle Bürokosten incl. Miete zahlt die GmbH.
» Bin in München an dieser Adresse mit Zweitwohn-sitz gemeldet. Führt diese
» Konstellation zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer oder bin ich, da ich
» dieses Zimmer einern Wohnung überwiegend berufliche nutze, davon befreit.
» im voraus vielen Dank für eine Auskunft
» mfg
» Frank Rösch
Hallo Herr Rösch,
Sie sind dann davon befreit, wenn Sie verheiratet sind und ihr Hauptwohnsitz sich in CH. befindet (für die eingetragene Lebenspartnerschaft hat München keinen Analogieschluß geschaffen, soweit ich weiß) und Sie ihre Nebenwohnung in München aus beruflichen Gründen nutzen müssen.
Wenn Sie nicht verheiratet sind, dann gilt oben Gesagtes nicht.
Gruß
Yvonne Winkler
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Frank Rösch,
21.05.2006
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23.05.2006
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