Zwetiwohnsitz und Büro

Christian @, Montag, 22.05.2006 (vor 6641 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Frau Winkler,

» Sie sind dann davon befreit, wenn Sie verheiratet sind und ihr Hauptwohnsitz sich in CH. befindet

Eine echte Korinthe:

Ist ein berufstätiger usw. Verheirateter denn im Wortsinn/im steuerrechtlichen Sinn wirklich befreit> Eine Erwerbszweitwohnung darf doch mit einer Satzung, die an die melderechtliche Hauptwohnung anknüpft, überhaupt nicht besteuert werden.

(für die eingetragene Lebenspartnerschaft hat München keinen Analogieschluß geschaffen, soweit ich weiß)

Das ist richtig, München hat keine "Befreiung" für Lebenspartnerschaften vorgesehen. M. Satzung ist überhaupt recht eigenwillig.

Zum Schluss noch eine Korinthe: So wie es klingt, liegt kein Neben-/Zweitwohnsitz in München vor, nur eine Nebenwohnung, die ggf. sogar eine echte Zweitwohnung ist.

Gruß

Christian»


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