Zweitwohnsitz und Büro

Christian @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6639 Tagen) @ Frank Rösch

» Mein Aufenthalt und damit die nutzung des "Büros" in München » beläuft sich auf max. 30 % meiner monatlichen Arbeitszeit, die ich bei » Kunden in München tätig bin.

Hallo Frank

wenn ich es richtig verstanden habe, ist dieses Zimmer bereits als Nebenwohnung gemeldet. Also, sofort abmelden.
Um melderechtlich ganz sicher zu gehen: keine persönlichen Sachen in dem Raum zurücklassen, wenn dort nicht gearbeitet wird und den Raum jedes Mal mit dem festen Willen verlassen, dorthin nur zum Arbeiten zurückzukehren. Arbeitunterlagen können in dem Raum verbleiben. Damit müsste dem Melderecht Genüge getan sein und man kann es riskieren.
Auf keinen Fall ein Namensschild an Wohnungstür oder Klingel anbringen, M. setzt einen Außerdienst zur Verifikation ein.
Für die Zeit, die der Raum bereits als Nebenwohnung gemeldet war, wird M. ggf. für den Zeitraum ab 1.2. wegen der Steuer trotzdem nachfassen - evtl. sogar Fragen zur Abmeldung stellen. Ggf. irrtümliche Anmeldung reklamieren - z.B. Annahme, Nutzen eines Büroraums durch einen Auswärtigen und berufliche Tätigkeit/Aufenthalt machen Meldung mit Nebenwohnung erforderlich (Aufenthalt und Arbeiten mit Wohnen oder Schlafen verwechselt).

Gruß
Christian


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