Zweitwohnsitz und Büro

Yvonne Winkler @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6519 Tagen) @ Frank Rösch

Hallo Frank,

dann würde ich das lieber lassen. Möglicherweise ist die Wohnung Gewerberaum und gar nicht zur Wohnnutzung zugelassen. Nutzung der "Wohnung" muss ja auch einen Mindestzeitraum umfassen. Gelegentlich da mal zu schlafen ist eher keine Dauernutzung.

Gruß
Yvonne Winkler


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