Hauptwohnsitz im Haus der Eltern

Christian @, Montag, 09.06.2008 (vor 6044 Tagen) @ ocean

Hallo Ocean,
Wohnsitze :-D kann man nicht anmelden.
Was das Melderecht angeht, findest Du auf der Startseite im Menüpunkt „Hauptwohnung“ vielleicht ein paar für Dich nützliche Informationen. Dabei wirst Du vermutlich feststellen, dass Du in München mit Nebenwohnung falsch gemeldet bist.
Hinsichtlich der Zweitwohnung ist es völlig unerheblich, wer diese Steuer bezahlen muss – ob Mann oder Frau, Student, Auszubildender, Werktätiger, Rentner oder … Wer eine Zweitwohnung hat, muss zahlen – eine verfassungsgemäße Satzung vorausgesetzt. Studenten sind nur der typische Fall für die melderechtliche Hauptwohnung im elterlichen Haushalt.
Du hast keine Zweitwohnung inne. Also gelten die „Studentenurteile“ auch für Dich.
Für einen Widerspruch hast Du, nach Eingang des Steuerbescheids, 1 Monat Zeit. Diese Frist dürfte bei Dir schon lange verstrichen sein. Abgesehen davon erkennt BY diesbezüglich Bundesrecht nicht an. Dein Widerspruch ergibt nur Sinn, wenn Du bereit bist, die unausweichliche Klage bis zum Ende durchzuziehen.
Was die doppelte Haushaltsführung angeht: Dazu einen Steuerberater o.ä. befragen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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