Hauptwohnsitz im Haus der Eltern

Bjoern @, Montag, 09.06.2008 (vor 5467 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

§ 6 der Münchener Satzung: "Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben."

also haben wir - ähnlich wie bei der Einkommensteuer - jährlich einen neune Veranlagungszeitraum. wenn ich die Satzung richtig verstehe, ist die Steuer immer am 01.07. fällig. also würde ich einfach einen Widerspruch gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer ab 01.07.2008 einlegen ... und dann mal schauen, wie das Steueramt reagiert :-D


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