Hauptwohnsitz im Haus der Eltern

Bjoern @, Montag, 09.06.2008 (vor 5793 Tagen) @ Christian

Christian, ich hatte im Steuerrecht mal einen ähnlichen Fall. da durfte das Finanzamt auch nicht bei bestimmte Kosten, die im VZ 2005 Sonderausgaben waren, im VZ 2006 genauso verfahren ... vielmehr muss es die Voraussetzungen für jeden VZ neu prüfen, weil die ESt nun einmal eine Jahressteuer ist (dabei ging es übrigens um Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium ... und ich hatte als Steuerpflichtiger das Wahlrecht, ob ich es als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend mache ... aber das nur am Rande)

folglich bin ich mir sicher, dass für die ZWSt, welche ebenfalls eine Jahressteuer ist, nichts anderes gelten kann

man beruft sich zwar jeweils auf den Grundlagenbescheid ... dennoch wird jeder VZ neu geregelt!


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