Hauptwohnsitz im Haus der Eltern

Bjoern @, Montag, 09.06.2008 (vor 5892 Tagen) @ ocean

Hallo ihr beiden,

da die Zweitwohnungsteuer jährlich erhoben wird, kannst du nach meiner Rechtsauffassung bei jedem neuen (zukünftigen) Veranlagungszeitraum Widerspruch einlegen. allerdings musst du dir dann - wie Christian schon angedeutet hat - sicher sein, dass du vermutlich klagen musst, um deine Rechte durchzusetzen

ob du Student, Azubi oder Arbeitnehmer bist, ist für die Beurteilung der Zulässigkeit der Zweitwohnungsteuer grds. unerheblich; wichtig ist, ob tatsächlich zwei Wohnungen innegehabt werden oder nicht. das elterliche Kinderzimmer hat man als Kind i.d.R. nicht inne ... folglich keine Zweitwohnungsteuer
(und die Zweitwohnungsteuer hat auch mit dem Wohnsitz/Hauptwohnung nur am Rande etwas zu tun)

rückwirkend kannste allerdings nix mehr machen ... da sind die Steuerbescheide bestandskräftig geworden

was die doppelte Haushaltsführung betrifft, auch von mir der Rat: Steuerberater konsultieren


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