Hauptwohnsitz im Haus der Eltern

Christian @, Montag, 09.06.2008 (vor 6063 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
» da die Zweitwohnungsteuer jährlich erhoben wird, kannst du nach meiner Rechtsauffassung bei jedem neuen (zukünftigen) Veranlagungszeitraum
» Widerspruch einlegen.
Da wäre ich mir nicht so sicher - entscheidend dürfte der Steuerbescheid, nicht der Zahlungstermin sein. Probieren kann man es allerdings.

Gruß
Christian


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