KFZ Ummeldung

PhilM86 @, Montag, 16.06.2008 (vor 5853 Tagen)

Hallo,

ich bin jetzt nach München gezogen und muss hier bald melden, da aber hier ja eine Zweitwohnsitzsteuer herrscht habe ich vor hier hin meinen Hauptwohnsitz zu verlegen. Mein anderer Wohnort wird dann mein Zweitwohnsitz.

Nun stellt sich folgende Frage für mich: Ist eine Ummeldung meines KFZ pflicht>

Meine Meinung:
Hier geht es nicht um ein melderechtliches Problem, sondern um die FZV. Die FZV knüpft mit der Voraussetzung "Hauptwohnsitz" nur an dem Verwaltungsakt der Zulassung an, ansonsten genügt der "Wohnort", also auch der Zweitwohnsitz. Der Zulassungsakt ist aber schon längst erfolgt. Eine Ummeldung wird von der FZV nicht verlangt! Somit kann das Kfz weiter auf den alten beibehaltenen Wohnort angemeldet bleiben.

Was meint ihr dazu>>>


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