KFZ Ummeldung

Christian @, Montag, 16.06.2008 (vor 6482 Tagen) @ PhilM86

Hallo,
meinen darf jeder was er will.
Aber hier greift § 13 Absatz 1, Satz 1. Bei § 13, Absatz 3 würde ich es bei mehreren Wohnungen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, weil icht eindeutig. Aber Absatz 1, Satz 1 ist eindeutig – Zuwiderhandeln ist eine Ordnungswidrigkeit.
Gruß
Christian


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