KFZ Ummeldung

Christian @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6172 Tagen) @ PhilM86

Hallo Philipp,
das Ganze ist ein klassischer Beweis für den Unsinn des Begriffs „Wohnsitz“ bei Melderechtsangelegenheiten und wohin das führen kann. Nicht auszurotten.
Deine Anschrift ändert sich also nicht>
Da würde ich nach Anmeldung der Hauptwohnung mal in den Personalausweis gucken, ob sich da nicht vielleicht doch was geändert hat. Und dann sollte man bei einer Polizeikontrolle wirklich nicht mit der Erklärung kommen, die Anschrift habe sich in Wirklichkeit ja gar nicht geändert, obwohl das so im Personalsausweis steht. Jeder Polizist wird sofort einsehen, warum das so ist: Der bisherige alleinige Wohnsitz ist nun Nebenwohnsitz aber immer noch Wohnsitz. Er vergleicht dann den Eintrag im Personalausweis mit der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I und stellt messerscharf fest: Hier stimmt was nicht.
Die Anschrift hat sich geändert, § 13, Abs. 1 greift.
Gruß
Christian
PS:
Wäre ich Polizist, würde ich mir bei so einer Erklärung verarscht vorkommen und erst Mal alles gründlich prüfen, ehe ich zu weiteren Maßnahmen greife.


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