KFZ Ummeldung

René ⌂ @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6248 Tagen) @ Christian

Ich würde es eher in den § 46 Abs.2 FZV einordnen - und der ist in meinen Augen eindeutig

Bis letztes Jahr war das alles noch einfacher, da mußte man ein Auto da anmelden, wo das Fahrzeug seinen "Hauptwohnsitz" (also regulären Standort) hatte.


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