KFZ Ummeldung

Christian @, Montag, 16.06.2008 (vor 6173 Tagen) @ PhilM86

Selber hallo,
warum so viel Wohnsitze> Einer genügt doch. Auch in der FVZ ist von Wohnsitzen nicht die Rede.
Ansonsten: Es gilt das Wohnortprinzip - örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes. Daraus folgt: Wenn München Hauptwohnung, dann auch dort die Kfz-Zulassung.
Gruß
Christian


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