KFZ Ummeldung

PhilM86 @, Dienstag, 17.06.2008 (vor 6482 Tagen) @ Christian

OK,

habe ich ja auch so verstanden!
Es ändern sich zwar meine Daten, da mein Hauptwohnsitz verändert wird, jedoch ändert sich meine Anschrift ja nicht. Die bleibt ja gleich, da mein alter Hauptwohnsitz zu meinem Nebenwohnsitz wird und so ist i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 1 keine Änderung eingetreten. Außerdem velege ich ja nicht meinen Wohnsitz, sondern ich ich ändere ihn nur vom Haupt- in einem Nebenwohnsitz und somit muss ich das ganze i.S.v § 13 Abs.3 FZV nicht mitteilen.

Das wäre halt meine Begründung.

Kann man das so verfassen>>> Würde sie dann immer im Auto führen und bei Fragen der Polizei ihnen das vorlegen.

Danke im voraus.

Gruß Philipp


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