Mit welcher Begründung Widerspruch einlegen?

lodigo @, Samstag, 28.06.2008 (vor 5804 Tagen)

Hallo ihr,
hatte vor einiger Zeit schon mal geschrieben und hier ganz gute Ratschläge bekommen. Ich habe in Falkensee (bei Berlin) ein Grundstück gepachtet, auf dem eine Gartenlaube steht, ohne Anschluss an die Kanalisation, nicht beheizbar, Grundstück ist 1000 qm groß, Laube ca. 20.

Ich fahre da mal am Wochenende hin, um mit Kind ein bisschen draußen zu sein. Ich soll nun Zweitwohnungssteuer bezahlen, nicht die Welt, der Bescheid erging über 78 €, aber ich will trotzdem Widerspruch einlegen - denn wenn jemand anders klagt - und in Falkensee wurde bisher immer, jedes Jahr, geklagt und immer gewonnen - dann bekomme ich das Geld zurück - aber eben nur, wenn ich Widerspruch eingelegt hatte.

Nun meine Fragen: Soll ich Widerspruch einlegen und gleichzeitig erstmal zahlen> Was passiert, wenn ich nicht zahle> Wenn ich jedoch zahle, macht das dann nicht meinen Widerspruch hinfällig> Und: Ich weiß keine so rechte Begründung, außer, dass die Sache mit dem Zweitwohnsitz in dieser Hütte einfach idiotisch ist und dass die Nettokaltmiete, die als Berechnungsgrundlage dient (etwas über 3 € pro qm) einfach unsinnig ist, weil es doch für Gartenlauben gar keine Vergleichsmieten geben kann!

Hat jemand Antworten parat>

Tausend Dank,
Lodigo


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