Mit welcher Begründung Widerspruch einlegen?

Almma @, Samstag, 11.12.2010 (vor 4908 Tagen) @ lodigo

Hallo,

mich würde interessieren, wie die ganze Sache ausgegangen ist>
Ich stehe nämlich vor dem gleichen Dilemma.
Das Grundstück in Falkensee ist 1000qm groß die Holzhütte 15qm gross ohne Kanalisation und Heizung. Der Wasserhahn ist 25m entfernt von der Hütte und muss im Winterhalbjahr abgestellt werden.
Nun soll ich auch für die Hütte Zweitwohnungsstuer zahlen, obwohl in dieser Hütte noch niemand geschlafen hat und wir sehr selten auf dem Grundstück sind, da ich in Süddeutschland wohne.

Viele Grüße,
almma


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