Mit welcher Begründung Widerspruch einlegen?

Bjoern @, Montag, 30.06.2008 (vor 5802 Tagen) @ lodigo

Hallo

§ 5 Buchst. d der Satzung aus Falkensee bestimmt, dass Gartenlauben i. S. v. § 3 (2) BKleingG keine Zweitwohnungen sind.

§ 3 (2) BKleingG regelt, dass darunter Lauben in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zu verstehen sind. Sie dürfen nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

ich vermute, dass dies auf dich zutreffen könnte. Die Größe deiner Laube liegt unter dem Richtmaß von 24 qm; zum dauernden Wohnen ist sie nicht geeignet (z.B. keine Heizung im Winter)

weiss Falkensee, dass das nur eine Laube ist>
wenn die Widerspruchsfrist noch nicht um ist, könnte evt. eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt die Angelegenheit klären


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