Mit welcher Begründung Widerspruch einlegen?

Bjoern @, Montag, 30.06.2008 (vor 5802 Tagen) @ lodigo

Hallo,

das mit den 400qm bestimmt nur, ob es ein Kleingarten ist oder nicht. die Stadt Falkensee bezieht sich in ihrer Satzung nicht auf "Kleingartenlauben", sondern auf "Gartenlauben i.S. des § 3 II und § 20a des Bundeskleingartengesetzes(BKleinG)"

sprich - man verweist nur auf § 3 (2) BKleinG ... und da steht nix von 400qm, sondern nur von der Ausstattung der Laube.

insofern würde ich den Widerspruch erstmal damit begründen. parallel dazu würde ich mich an deiner Stelle mit demjenigen in Verbindung setzen, der bisher immer erfolgreich gegen die ZWS geklagt hat. dann könnt ihr das weitere Verfahren sowie eure Begründungen miteinander abstimmen!

letztlich ist es aber vermutlich egal, was du in den Widerspruch schreibst. die Stadt wird diesen eh zurückweisen (das bekannte Lied ... :-( )


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