Mit welcher Begründung Widerspruch einlegen?

lodigo @, Montag, 30.06.2008 (vor 5751 Tagen) @ Bjoern

Hallo Björn,
danke für deine Antwort! Mit der Steuerbehörde von Falkensee habe ich lange vor dem Bescheid wüste Mails ausgetauscht. Man hat sich dort nicht davon abbringen lassen, dass meine Laube zweitwohnungssteuerpflichtig ist und auf dem Ausfüllen des Formulars bestanden. Ich hatte schon in den Mails ganz genau alle Details angegeben und mich zunächst dagegen gewehrt, überhaupt dieses Formular abzusenden. War aber nix zu machen, die meinen dort, jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen genutzt werden kann, sei zwspflichtig. Dabei spielt auch keine Rolle, ob das Ding beheizbar ist und an die Kanalisation angeschlossen ist. Die haben mir schon vorher lange Auszüge aus irgendwelchen Gerichtsurteilen geschickt.
Meines Erachtens sagt der § ja aber auch aus, dass Lauben nur dann Kleingartenlauben sind, wenn das Grundstück nicht größer als 400qm ist. Und da liegen wir ja bei weitem drüber.

Ich weiß leider immer noch nicht, wie ich den Widerspruch begründen soll, und die Zeit läuft. Hat vielleicht doch noch jemand einen Tipp>
Kann ich einfach schreiben, ich zahle nicht, weil es für Gartenlauben keine Vergleichsmieten geben kann>

Viele Grüße,
Lodigo


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