zws nürnberg

jungspund @, Mittwoch, 13.08.2008 (vor 5946 Tagen)

muss man eine hauptwohnung haben, wenn man eine andere (nicht haupt-) wohnung eindeutig inne hat> kann man so die zweitwohnungssteuer umgehen bzw. ist man dann garnicht zweitwohnungssteuerpflichtig>

da gewisse stadtsatzungen einen erst dann dazu zwingen zweitwohnungssteuer zu zahlen, wenn man eine hauptwohnung "hat", frage ich, ob folgende konstellation erlaubt wäre, die mir ersparen würde, zweitwohnungssteuer zu zahlen: ich wohne in einer ersten wohnung überwiegend, ohne diese oder ein zimmer darin rechtlich zu "haben", melde dort (aber) den hauptwohnsitz an. in einer zweiten wohnung melde ich den nebenwohnsitz, und habe diese wohnung auch tatsächlich inne. wer sagt (welcher gesetzestext), dass eine wohnung "meine" hauptwohnung wird, nur weil es mein hauptwohnsitz ist> was kann ich dafür, wenn sich die städte wie diese nicht klar ausdrücken> ich habe also keine hauptwohnung und bin daher steuerbefreit. mir ist durchaus bewusst, dass andere städte andere regeln haben, aber manche städte verlangen nur, dass man eine hauptwohnung inne hat, was ja eindeutig nicht vorliegt. es müsste also irgendwie der begriff "wohnung haben" definiert werden. diese mühe macht sich aber kein gesetzestext. was meint ihr dazu>


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