zws nürnberg
Hallo Bjoern,
» ich glaube Christian ignoriert dich wegen der Kleinschreibung ...
auch, aber nicht nur deswegen.
Es geht mir wie Dir. Der Text an sich ist schon schwer verständlich. Hier wird mit Begriffen jongliert, die das Verständnis und damit eine Antwort schwer machen.
Melderechtlich hat jeder, der eine Nebenwohnung nutzt auch eine Hauptwohnung – geht gar nicht anders (MRRG). Für Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen – und das tun fast alle in unterschiedlicher Intensität -, ist damit die Frage der Hauptwohnung abschließend geregelt. Wer sich wo wie zu melden hat, ist ebenfalls klar geregelt. Der Begriff „Wohnung haben“ ist aus dem Melderecht klar ableitbar – „Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland …“ ist deutlich genug. Das „Haben“ entspricht hier wohl am ehesten dem „Nutzen“. Mit „Innehaben“ in irgendeiner Form hat das aber nichts zu tun.
Wohnsitze wiederum kann man überhaupt nicht anmelden und die haben in diesem Spiel auch nichts zu suchen. Habe ich mehrere Wohnsitze bleibt es mir überlassen, welchen ich zum Erstwohnsitz bestimme – melderechtlich kann aber muss das nicht identisch sein.
Die zweitwohnungsteuerrechtliche Erst- und Zweitwohnung (beide Wohnungen müssen innegehabt werden) sind insofern mit dem Melderecht verbunden, dass die meisten Gerichte (außer BVerfG) die Bestimmung welche Wohnung Erst- und welche Wohnung Zweitwohnung sein soll, für zulässig halten.
Deswegen schließe ich mich Deiner Bitte „nochmals erklären“ an.
Gruß
Christian
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jungspund,
13.08.2008
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Bjoern,
15.08.2008
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