zws nürnberg
Hallo,
schauen wir mal, was das VG Ansbach zur Nürnberger Satzung und deren Anwendung sagt:
„Insoweit können aber die melderechtlichen Vorschriften … zur Begriffsauslegung ergänzend herangezogen werden … Hat danach ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.“
und
„…Demnach unterliegen der Zweitwohnungssteuerpflicht auch Inhaber von Zweitwohnungen, die ihre überwiegend genutzte Hauptwohnung nicht innehaben.“
N. muss also die Ableitung vom Melderecht gar nicht betonen, das erledigt die bayer. Justiz.
Warum dieses Forum www.zweitwohnsitzsteuer.de heißt, weiß ich nicht (bin erst seit Mai 2006 dabei). Wenn schon, dann wäre „zweitwohnungsteuer.de“ richtig. Aber Du kannst ja mal diesen Begriff in beiden Schreibweisen eingeben und warten, was dann passiert. Da waren andere wohl schneller. Die Bezeichnung des Forums ändert aber nichts daran, dass „Wohnsitz“ im Zusammenhang mit dem Melderecht ein „Bäh“-Wort ist und im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungsteuerrecht schon fast kriminell verwendet wird.
Was meinen Bescheid angeht: Ich weiß nicht, warum die Stadt ihn aufgehoben hat
Was Du tun musst: Widerspruch einlegen, Klagen und im persönlichen Gespräch mit dem OB keinen Zweifel daran lassen, dass Du ihn bis vors Jüngste Gericht zerren wirst. Außerdem den Stadtdirektor schriftlich auffordern, das Organ zu gebrauchen, das auch er zwischen den Ohren haben dürfte.
Gruß
Christian
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jungspund,
13.08.2008
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Bjoern,
15.08.2008
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Christian,
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jungspund,
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