zws nürnberg

jungspund @, Samstag, 16.08.2008 (vor 5943 Tagen) @ Christian

Hallo Ihr beiden, und wagt es nicht über Formalitäten, wie Groß/-Kleinschreibung zu diskutieren. Einen Rechtschreibfehler/Grammatikfehler werdet ihr in diesem Schreiben keinen einzigen finden .
;-)
Im melderechtlichen Sinne stimmt es ja auch. Aber zum steuerrechtlichen Sinne sehe ich einen Unterschied. Nur da ich eine Hauptwohnung melderechtlich habe, habe ich diese noch lange nicht steuerrechtlich und daher bin ich noch lange nicht zweitwohnsteuerpflichtig. Die Satzung der Stadt A. sagt klipp und klar, dass sie ihre Steuerpflicht vom Melderecht ableitet. Dies handhabt die Stadt N. genauso in der Praxis, in der Satzung der Stadt N. jedoch fehlt diese Ableitung.

Satzung Stadt N. (trifft auf den Fall zu):

http://www.jugendinformation-nuernberg.de/dateien/archiv/zweitwohnungssteuer.pdf

"(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Stadtgebiet, die eine Person, die in einem anderen Gebäude
ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen
innehat."

Satzung Stadt A. (trifft auf den Fall nicht zu):

http://www2.augsburg.de/fileadmin/www/dat/02ra/verwaltungswegweiser/200/pdf/ZwSt-Satzun...

"(1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung im Sinne von Art. 15 des Bayerischen Meldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Wird eine Wohnung von einer Person inne gehalten, die mit dieser Wohnung melderechtlich nicht erfasst ist, dient die Wohnung als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung, wenn die Person eine andere Wohnung als Hauptwohnung im Sinne des Meldegesetzes inne hat."

Wenn die Stadt A. die Steuerpflicht so betonend vom Melderecht ableitet und die Stadt N. dies unterlässt, so zeigt mir dies zwei Dinge: Erstens gibt es einen Unterschied zwischen Melderecht und Steuerrecht (das eine kann Definitionen vom anderen hernehmen) und zweitens geht die eine Stadt wissentlich auf "Nummer sicher", was die andere versäumt.
@Christian:
„Wohnsitze wiederum kann man überhaupt nicht anmelden und die haben in diesem Spiel auch nichts zu suchen. Habe ich mehrere Wohnsitze bleibt es mir überlassen, welchen ich zum Erstwohnsitz bestimme – melderechtlich kann aber muss das nicht identisch sein.“
Dazu sage ich: dieses Forum heißt www.zweitwohnsitzsteuer.de und nicht www.zweitwohnungssteuer.de.
Ich habe gelesen, dass dein Bescheid aufgehoben wurde. Was muss ich tun, um das gleiche zu erreichen> Bin ich auf dem richtigen Weg>


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