zws nürnberg

Bjoern @, Freitag, 15.08.2008 (vor 5945 Tagen) @ jungspund

Hallo,

ich glaube Christian ignoriert dich wegen der Kleinschreibung ... und ich hab auch Probleme, deinen Text zu lesen & zu verstehen :-|

also grundsätzlich: wenn du dich irgendwo mit Nebenwohnung meldest, dann hast du IMMER auch eine Hauptwohnung. eine alleinige Wohnung kann man nicht als Nebenwohnung melden!

der kleine, aber feine Unterschied: melderechtlich reicht es, wenn du die Hauptwohnung nutzt ... zweitwohnungsteuerrechtlich musst du diese auch innehaben (unsere Meinung und die diverser Obergerichte ... es gibt aber auch noch ne andere Meinung in BY, NRW & LSA)

den Rest verstehe ich nicht so ganz - also bitte nochmal erklären ... wenns geht mit Bezugnahme auf die betreffende Satzung!


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