ZWS bei Eigentumswohunung!?

René ⌂ @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5779 Tagen) @ Bjoern

» (inwieweit sich daran durch das Urteil des BVerwG etwas geändert hat, lässt sich erst abschätzen, wenn uns das schriftliche Urteil vorliegt)

Eigentlich nicht. Bei dem Urteil geht es ja um die Eigenschaften der Hauptwohnung. Für die Nebenwohnung gibt es ja das Gelsenkirchener Kinderzimmer, das wurde so weitestgehend in Dresden auch anerkannt.


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