ZWS bei Eigentumswohunung!?

Tilly @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5779 Tagen) @ René

Hallo Bjoern, hallo Rene
» Eigentlich nicht. Bei dem Urteil geht es ja um die Eigenschaften der
» Hauptwohnung.
Wie kann man nur solche, durch nichts begründete Behauptungen aufstellen> Oder liegt das Urteil doch schon vor>

» Für die Nebenwohnung gibt es ja das Gelsenkirchener Kinderzimmer, das wurde so weitestgehend in Dresden auch anerkannt.
Das gilt nur für Zweitwohnungsteuersatzungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das trifft indes für die Dresdener Satzung nicht zu.
Gruß
Tilly


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