ZWS bei Eigentumswohunung!?

Bjoern @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5860 Tagen) @ Tilly

Hallo,

ich glaube Rene wollte nur zum Ausdruck bringen, dass nach der bisherigen Rechtspraxis die Nebenwohnung in jedem Falle innegehabt werden musste (im Sinne von tatsächlicher und rechtlicher Verfügungsbefugnis), um eine ZWS zu begründen. vgl. das Gelsenkirchener Urteil von 2002

ich wollte mit der Klammerbemerkung nur zum Ausdruck bringen, dass ich mir nicht mehr sicher bin, ob zukünftig ein derartiges Innehaben weiterhin zu fordern ist ... oder ob nicht auch durch das Nutzen einer Nebenwohnung eine Steuerpflicht begründet werden kann
(der normale Menschenverstand sagt nein ... aber was ist seit dem 17.09.2008 schon noch "normal">!>)


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