ZWS bei Eigentumswohunung!?

Alfred @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5779 Tagen) @ Bjoern

Ich lebe ja nicht wie Tilly in Bayern. NRW liegt mir näher, und da leidet man schon länger unter der angeblich so neuen Recht(>)sprechung zur Zweitwohnungsteuer. Deswegen mische ich mir hier mal einfach ein.

» ich glaube Rene wollte nur zum Ausdruck bringen, dass nach der bisherigen
» Rechtspraxis die Nebenwohnung in jedem Falle innegehabt werden musste (im
» Sinne von tatsächlicher und rechtlicher Verfügungsbefugnis), um eine ZWS
» zu begründen.

Wovon träumst Du bzw. Rene eigentlich>
Die vom OVG Münster bestätigte Rechtsprechung des VG Aachen (wohl auch Köln – kenne ich aber nicht) besagt:
„Die satzungsrechtlichen Voraussetzungen einer Heranziehung des Klägers zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer für den Zeitraum vom …. bis zum ….. sind erfüllt. Er war für diesen Zeitraum mit Nebenwohnung in Aachen gemeldet und deshalb nach § 3 Abs. 1 ZWStS zweitwohnungssteuerpflichtig.“
Lese ich da irgendetwas von „Innehaben“> Präziser konnte man die Aachener Satzung nicht auf den Punkt bringen.


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